Information gem. § 4 BüGembeteilG M-V
Wir freuen uns, gemäß § 4 Absatz 3 Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetz („BüGembeteilG M-V“) informieren zu können, dass die Energiepark Rieps GmbH & Co. KG als Betreibergesellschaft einen Gebotszuschlag der öffentlichen Ausschreibungsrunde für Windenergieanlagen an Land der Bundesnetzagentur erhalten hat. Zusammen mit der imissionsschutzrechtlichen Genehmigung liegen nun alle erforderlichen Voraussetzungen vor, um mit der Bauphase der sechs Windenergieanlagen des Typs Nordex N-149 in der Gemeinde Rieps beginnen zu können.
Überblick Windpark Rieps
Unser Windpark umfasst sechs Windenergieanlagen des Typs Nordex N-149 mit einer Nennleistung von 5,7 MW und einer Gesamtleistung von 34,2 MW. Die Anlagen werden im ca. 70 ha großen Windeignungsgebiet Rieps errichtet und befinden sich im 3. Entwurf der Teilfortschreibung des regionalen Raumentwicklungsprogramms Westmecklenburg.
Der Windpark in Zahlen
Geplante Beteiligung
Bei der Standortplanung für die Windenergieanlagen und die Zuwegungen wurden mehrere gemeindeeigene Flächen berücksichtigt, sodass die Gemeinden neben ortsansässigen Grundbesitzern zusätzliche Pachteinnahmen erhalten. Zudem werden Bürgerinnen, Bürger und Gemeinden an den Erträgen der Windkraftanlagen beteiligt. Die Möglichkeit einer finanziellen Teilhabe im Umkreis der Windenergieanlagen ist seit 2016 über das Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetz M-V geregelt. Im Jahr 2021 trat zudem ein neues Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) in Kraft, welches ebenfalls neue Beteiligungsmöglichkeiten beinhaltet. Wie Bundes- und Landesgesetze bei zukünftigen Windenergievorhaben korrespondieren können, befindet sich aktuell noch in der Klärungsphase mit den Entscheidungsträgern.